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Hedge-Fonds-Gesetzgebung mit Mängeln | |||||||||||||||
Am mehr als brisanten (Rein-) Fall des "Phoenix Managed Accounts" wird einmal mehr deutlich, dass die Gesetzgebung allein Anleger in vielerlei Hinsicht nicht zu schützen vermag. Ein dabei bislang unbeachteter Aspekt wird anhand der ersten Klagen gegen Vermittler deutlich: Sicherlich - zumindest hoffen wir das ganz stark - wird kein Richter von einem Vermittler erwarten, dass er bei ordentlicher Prüfung der von ihm vermittelten Anlage hätte erkennen müssen, dass es sich um eine betrügerische Anlage handelte, wenn nicht einmal die Prüfer des BaFin bei Vorlage vollständiger Prüfungsunterlagen zu diesem Schluss kamen. So stützen sich die ersten Klagen wohl darauf, dass geschädigte Anleger ausdrücklich kein Interesse an spekulativen Anlagen gehabt hatten und dass entsprechende Hinweise - bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung über einen möglichen Totalverlust - nicht gegeben wurden. Solange jedoch der Gesetzgeber verschiedenste Produkte undifferenziert über einen Kamm schert, können solche Hinweise - selbst dann, wenn sie angebracht werden - kaum eine schützende Wirkung entfalten. So wie bei der Werbung für Medikamente der stereotype Hinweis hinsichtlich der "Risiken und Nebenwirkungen" kaum noch wahrgenommen wird, so wird auch dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Standardsatz "Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesen Investments müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen." mit der Zeit keinerlei Beachtung mehr geschenkt werden. Denn der Anleger wird mit der Zeit lernen, dass dieser Hinweis auch dann angebracht werden muss, wenn er absolut unzutreffend ist, ungefähr so, als müsste auch auf der Packung Schokoladenzigaretten der Hinweis auf den drohenden Krebstod aufgedruckt sein. Denn natürlich gibt es unter den vom Gesetzgeber so bezeichneten "Sondervermögen mit besonderen Risiken" auch tatsächliche "Hedge-Fonds", nämlich solche, die Risiken absichern (was übrigens in der einen oder anderen Form inzwischen für schätzungsweise jeden dritten in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Investmentfonds gilt, für den keine besonderen Risikohinweise erforderlich sind). Gerade mit den heute möglichen Sicherungsmaßnahmen können konservative Hedge-Fonds Risiken ausschließen, denen herkömmliche Aktienfonds durchaus schutzlos ausgeliefert sind. Trotzdem müssen für den konservativen Hedge-Fonds, der bspw. 5% Rendite bei geringer Volatilität anstrebt, die entsprechenden Warnhinweise auch dann erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass schon zweistellige Verluste gesichert auszuschließen sind, während Fonds, die in der Vergangenheit 80% und mehr ihres zuvor erreichten Wertes einbüßten, munter und weitgehend ohne Konsequenzen weiterverkauft werden dürfen, wenn für den Anleger nur die höchste Risikoklasse im standardisierten WpHG-Fragebogen ermittelt wird. Und solange ein Vermittler von Investmentanlagen dem Kunden darlegen kann, dass er mit seiner Genehmigung nach § 34c GewO "malaysische Small Cap Funds" ohne besondere Risikohinweise, Dach-Hedgefonds unter Hinweis auf den möglichen Totalverlust, jedoch Bundesschatzbriefe überhaupt nicht verkaufen darf, verkommt der Risikohinweis zu einem schlechten Witz und wird im Zweifelsfall mit zunehmendem Gewöhnungseffekt nicht mehr beachtet. Und so wird es nun möglicherweise Verurteilungen von Vermittlern geben, weil formal erforderliche Risikohinweise unterlassen wurden, die ohnehin jedermann angesichts der (wie wir heute wissen gefälschten) Gradlinigkeit der Wertentwicklungsgrafik eines Produktes eines aufsichtsamtlich überwachten Anbieters lachend ignoriert hätte. Noch ein Aspekt in diesem Zusammenhang: Soeben wird das neue Quadriga-Garantieprodukt im deutschen Markt eingeführt, das "Superfund Garant Index Zertifikat mit 100% Kapitalgarantie". Dabei werden ca. 30% quasi in den "Superfund C" und ca. 70% in einen Nullkuponanleihe mit fester Rendite investiert. So stehen auch bei Totalverlust des Future-Fonds zum Laufzeitende des Index-Zertifikates nach 10 Jahren wieder 100% des heute investierten Kapitals "garantiert" zur Verfügung. Der feine Unterschied: Würde der Berater dem Kunden eine Investition in Höhe von 30% seines Depots in den Superfund C empfehlen und den Rest des Depots so (bspw. in einen Zerobond) investieren, dass nach 10 Jahren das Ursprungskapital zur Verfügung steht, dann sieht seine Aufklärungspflicht - und damit seine Haftungssituation - völlig anders aus als wenn er das Quadriga-Zertifikat mit Kapitalgarantie verkauft. Dabei wären es im Fall des Falles exakt die gleichen 30%, die vom Totalverlust betroffen wären. Eigentlich müsste jedoch jeder vernünftig denkende Mensch eher den Fall einer Falschberatung annehmen, wenn eine Nullkuponanleihe im Rahmen des Zertifikates mit 5% Agio vermittelt wird, ohne darauf hinzuweisen, dass ein gleichwertiges Papier bspw. über die Augsburger Aktienbank für Ankaufsspesen von gerade mal 0,30% (bei einem Maximum von 300 Euro) erworben werden kann. Natürlich wäre es schön, wenn die Qualifikation der gesamten Vermittlerschaft so gut wäre, dass ein jeder hätte erkennen können, dass ein "Phoenix Managed Account" extrem risikoreich oder gar betrügerisch sein musste. Aber sollte man, ehe man diese Qualifikation vom Vermittler fordert, nicht erst einmal bei denen beginnen, deren Job nicht der Verkauf sondern die Prüfung ist. Wir haben wohlgemerkt dieses und ähnliche Produkte niemals empfohlen sondern - nicht selten eher gefühlsmäßig als fachlich fundiert - von Produkten dieser Art abgeraten. Dabei sind wir uns sehr wohl darüber im Klaren, dass wir vielleicht auch das eine oder andere gute Angebot aussortiert haben, da uns die Details des Investments nicht verständlich und nachvollziehbar erschienen. Aber es bleiben genügend gute Investmentangebote übrig, um Kunden ein Depot nach ihren ganz individuellen Vorstellungen zu strukturieren, mit dem nicht nur die Gier befriedigt wird sondern auch den Ängsten Rechnung getragen wird. Dies ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Unsere Aufgabe sehen wir dabei in der arbeitsteiligen Unterstützung unserer Kooperationspartner mit dem Ziel, die dauerhaft haltbaren Grundlagen für zufriedene Kunden individuell vorzubereiten.
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Steuervorteils-Ausverkauf | |||||||||||||||
Vor einigen Jahren wurde mit Einführung des § 2b EStG der Werbung mit Steuervorteilen der Garaus gemacht. Nun will die Bundesregierung zur Gegenfinanzierung der der Absenkung der Körperschaftsteuer etwas abschaffen, was eigentlich schon als abgeschafft galt. Und kurioserweise wettern Vertreter verschiedenster Interessensverbände nun gegen die Abschaffung eines eigentlich gar nicht mehr vorhandenen Werbeargumentes. Für Stilblüten dieser Art ist das deutsche Steuerrecht bekannt. Je komplexer die Gesetzgebung, desto mehr Notausgänge und Hintertürchen werden gefunden. Und so wurde in den vergangenen Jahren eben trotz § 2b mit dem Argument der steuerlichen Verrechnung mit anderweitig zu versteuernden Einkünften kräftig weiter geworben. Medien- und Energiefonds, Schiffs- und Portfoliobeteiligungen wurden sorgfältig so kalkuliert, dass die Abschreibungsbeträge das eingesetzte Eigenkapital nicht überschritten. Doch auch damit soll nun Schluss sein. Anstatt es einer etablierten Zunft von Anbietern jedoch möglich zu machen, ihr Geschäft auf Basis gesicherter gesetzlicher Grundlagen ordentlich zu planen, wird eine mögliche Rückwirkung eines noch gar nicht beschlossenen Gesetzes für den Zeitpunkt einer Bundeskanzlerrede ins Auge gefasst. Angebote, die sich nachweislich bereits vor dem 18. März im Vertrieb befanden, können innerhalb einer Frist (angeblich bis zum 30. September des Jahres) noch platziert werden. Initiatoren, die jedoch in Vorbereitung weiterer Angebote bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen sind, sollen dementsprechend das Nachsehen haben?. Denn natürlich lassen sich eine Reihe von Angeboten ohne die sofortige steuerliche Abzugsfähigkeit von Anfangsverlusten eben nur noch schwer - oder gar überhaupt nicht - vermarkten. Damit wollen wir uns keineswegs für wirtschaftliche unsinnige Angebote stark machen, die nur mit finanzieller Beteiligung der Gemeinschaft interessant sind. Im Gegenteil: Wir begrüßen die Abschaffung von Investitionen jeglicher Art, die wirtschaftlich nicht tragbar sind. Rentable Investitionen werden ihre Anleger auch ohne Steuervorteile (bzw. mit der Verrechnungsmöglichkeit der Anfangsverluste mit späteren steuerbaren Erträgen) finden. Kritisiert werden soll lediglich die Art und Weise des Umgangs mit den Steuerbürgern, zu denen in der Regel eben auch die Initiatoren und die Vermittler solcher Anlageangebote gehören.
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Verwirrung um Wertentwicklung |
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Hin und wieder liest man mal einen Beitrag, dass Angaben zur Wertentwicklung eines Fonds je nach Informationsmedium unterschiedlich ausfallen. Meist handelt es sich bei den gewählten Beispielen um Fonds, die eher Seltenheitswert haben. Befragt man Investmentberater zu diesem Thema, so erhält man meist den achselzuckenden Hinweis, dass bei den meisten Anbietern die Datenqualität zu wünschen übrig lasse, doch dass es sich entweder um offensichtliche Fehler handele oder dass nur "exotische" Fonds betroffen seien. Wir sind den Dingen auf den Grund gegangen. Um zu vermeiden, dass einmal mehr ein Außenseiter-Fonds für eine Fallstudie herhalten muss, haben wir eine eher banale Aufgabenstellung gewählt: Versierte Investmentberater sollten uns die einfache Frage beantworten, ob in den letzten 12 Monaten der "Templeton Growth" (gewiss alles andere als ein Außenseiter) in der ausschüttenden US-Variante (WKN 971025) oder in der thesaurierenden Euro-Variante (WKN 941034) eine bessere Wertentwicklung vorzuweisen hat. Dabei durfte auf alle möglichen frei zugänglichen Internet-Informationen (mit Ausnahme der Factsheets auf der Homepage von Templeton) zugegriffen werden. Eine typische Odyssee möchten wir Ihnen im folgenden schildern: Erster Homepagebesuch bei www.onvista.de: Hier sind am Morgen des 18.04.2005 die Daten vom vergangenen Freitag (15.04.2005) verfügbar. Euro-Variante über ein Jahr: +4,84% - US-Variante hingegen: +9,61%. Die Abweichung ist so signifikant, dass man sich erinnert, dass bei Onvista (wir haben dies bereits mehrfach kritisiert) die Ergebnisse jeweils in der Fondswährung ausgewiesen werden. Aber mit einem Trick kommt man bekanntlich auch bei Onvista zum Ergebnis in Euro. Man muss einfach den grafischen Performance-Vergleich durchführen und dabei von der Euro-Variante ausgehen. Doch was man nun präsentiert bekommt, das verschlägt einem den Atem. Denn ganz klar sichtbar hat nun die Euro-Variante auf einmal nur noch ein Ergebnis von knapp über 3% zu bieten während die US-Variante (in Euro umgerechnet) mit knapp 2% im Minus landet. Kann man diesem Vergleich trauen? Offensichtlich nicht. Zweiter Besuch auf der Homepage eines österreichischen Anbieters, dessen Charting-Tool von www.fait.at gespeist wird. Hoppla! Hier stimmt zwar das Ein-Jahres-Ergebnis der Euro-Variante mit dem Onvista-Performance-Vergleich überein. Im Text unter der Grafik wird für ein Jahr ein Wertzuwachs von 3,15% ausgewiesen. Für die US-Variante gibt es jedoch +12,55% (in US-Dollar) und +11,55% (in Euro) zur Auswahl. Donnerwetter! Denn zwischen +11,55% und ca. -2% (in Euro) bzw. +12,55% und +9,61% (in US-Dollar) ergibt sich doch eine mit aller Logik nicht nachvollziehbare Diskrepanz. Also müssen weitere Informationsquellen her, um einen Ergebnis-Konsens herbeizuführen. Also erfolgt der nächste Homepagebesuch bei www.fondsweb.de. Hier datieren die Kurse zwar per 14.04.2005. Trotzdem ergibt sich für die Euro-Variante auf die zweite Nachkommastelle exakt die gleiche Wertentwicklung wie bei Onvista, nämlich +4,84%. Doch die Ergebnisse für die Dollar-Variante machen nicht den Eindruck, als wäre man der Lösung wirklich näher gekommen. Zwar werden bei Fondsweb (sehr vorbildlich!) die Ergebnisse sowohl in der Fondswährung als auch in Euro ausgewiesen. Jedoch hat man nun mit +13,34% in Dollar und +5,32% in Euro schon das dritte unterschiedliche Ergebnis. Und dies, obwohl die Angaben zum Tageskurs bei allen übereinstimmen. Nur nicht verzweifeln. Es gibt ja Spezialisten, deren Informationen bestimmt zur Klärung beitragen. Nächste Station: www.morningstarfonds.de. Ein-Jahres-Ergebnis (basierend wiederum auf den Kursen per 15.04.2005): +3,4% für die Euro-Variante bzw. -0,1% (in Euro) für die US-Variante. Verzweiflung macht sich breit. Da erinnert man sich an die Zeitschrift "Finanzen" und findet auch prompt ein Online-Informationsangebot unter www.finanzen.net. Jedoch gibt es hier - ebenso wie unter www.investmentfonds.de - lediglich Daten per Monatsende, die man dann auch nochmals mit den Daten von www.fait.at per 31.03.2005 abgleichen kann. Und um die richtige Lösung zu finden, darf dann auch noch mal in den Factsheets auf der Homepage von Templeton nachgeschaut werden. Hier die kleine Auswahl an Ein-Jahres-Ergebnissen per 31.03.2005 im Überblick (alle Angaben in Euro):
Und so kommt man denn ausschließlich über die (doch sicher korrekten) Angaben der Fondsgesellschaft selbst zur Auflösung der Eingangsfrage, wobei ergänzend angemerkt sei, dass über drei Jahre die Performance der Euro-Variante besser ausfällt. Fazit: Herzlichen Glückwunsch an alle Kunden, die - über welche Informationsseite auch immer - die Grundlagen für ihre Anlagestrategie selbst schaffen, um sie kostengünstig und ohne Beratung bei einer Direktbank umzusetzen.
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AMIS entgeistert Anleger |
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In unserem letzten Newsletter berichteten wir - eher in einem Nebensatz - dass zwei AMIS-Fonds von der Luxemburger Aufsichtsbehörde suspendiert sind, was im Klartext heißt, dass weder Ein- noch Auszahlungen aus diesen Fonds erfolgen können. Einer dieser Fonds ist offensichtlich der "AMIS Global Power Plan". Anleger, die - aus welchen Gründen auch immer - an ihr Geld wollen, erhalten eine Bestätigung der Kündigung. Das Depot des Kunden wird dann auch gleich abgeschlossen, indem vom aktuellen Wert des Fondsvermögens die vertraglich vorgesehene Rücknahmegebühr abgezogen wird. Diese degressiv gestaffelten Rücknahmegebühren sind fällig, wenn vor einer bestimmten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Im uns vorliegenden Fall machen sie mit 7% der Einzahlungssumme mehr als 10% des aktuellen Fondsvermögens aus - eine bittere Pille für den Anleger, auch wenn die formale Rechtmäßigkeit außer Zweifel steht. Der nach Abzug der Rücknahmegebühr ermittelte Betrag ist jedoch erst eine Zwischensumme, von der noch "allfällige Depotgebühren" abzuziehen sind. Und die können offensichtlich noch nicht ermittelt werden, da der Fonds ja von der Aufsichtsbehörde suspendiert ist. Man weiß also wohl noch nicht, wie lange die Depotgebühren noch laufen. Klar scheint auf jeden Fall zu sein, dass der Kunde an einer möglicherweise positiven Wertentwicklung des Fonds nicht mehr teilnimmt. Auch wird seine Rücknahmegebühr offensichtlich nicht verringert, wenn der Kunde noch längere Zeit auf sein Geld warten muss. So sollte man Anlegern wohl empfehlen, eine Kündigung zum Zeitpunkt der Aufhebung der Suspendierung auszusprechen, es sei denn, man rechnet mit Ergebnissen, die schlimmer ausfallen als die aus der Rücknahmegebühr entstehende Belastung. Fragwürdig erscheint uns jedoch folgender Absatz aus dem Kundenanschreiben: "Wir müssen Ihnen zugleich leider mitteilen, dass es aufgrund eines standardisierten Kontrollverfahrens durch die Luxemburger Behörden, dem Fondsgesellschaften in unregelmäßigen Abständen durch Stichproben-Auswahl unterzogen werden, zu Verzögerungen bei den Zahlungsmodalitäten kommt. Das bedeutett für Sie, dass Sie Ihr Kapital erst etwas später auf Ihr Konto überwiesen bekommen." Uns war bislang unbekannt, dass Fondsgesellschaften, die gerade von der Aufsichtsbehörde geprüft werden, während der Prüfung keine Auszahlungen vornehmen dürfen. Wir waren bislang der Meinung, so etwas komme nur dann vor, wenn bei einer Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
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Wertentwicklung wertlos? |
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Weit verbreitet ist nach wie vor der Glaube an die veröffentlichten Wertentwicklungen offener Immobilienfonds. Ob man den täglich festgestellten Anteilspreisen wirklich Glauben schenken darf, wird von einer Reihe von Fachleuten jedoch stark bezweifelt. So stellte der Wirtschaftsjournalist Stefan Loipfinger kürzlich die Frage, wie es sein könnte, dass der deutsche Immobilienbestand offener Immobilienfonds in den letzten drei Jahren um durchschnittlich 3,1% abgewertet hätten. Demgegenüber sei jedoch im gleichen Zeitraum alleine am Büroimmobilienmarkt ein Wertverfall von durchschnittlich mehr als 14% registriert worden. Einige Fonds haben dem Marktumfeld - glaubt man ihren Rechenschaftsberichten - derart getrotzt, dass ihre deutschen Liegenschaften sogar aufgewertet werden konnten (namentlich genannt wurden hierbei der "CS Euroreal", der "Westinvest Interselect" und der "SEB ImmoInvest"). Beim "Difa-Fonds Nr. 1" habe es zwar Anfang des Jahres Korrekturen beim Wert des Fondsvermögens gegeben. Diese hätten jedoch laut Loipfinger tatsächlich bis zu achtmal so hoch ausfallen müssen. Dies würde jedoch - gemessen am Volumen des Fonds - rund 9% ausmachen. Nicht auszumalen, was passieren würde, wenn ein Fondsgesellschaft den Anteilswert derart revidieren würde. Faktisch käme dies dem Eingeständnis gleich, dass Anleger, die erst jüngst investiert haben, einen erheblich zu hohen Preis für ihre Investition gezahlt hätten. Das wäre möglicherweise ein gefundenes Fressen für Anwälte, denn letztlich wäre ein solcher Sachverhalt wohl grundsätzlich ähnlich zu bewerten wie das zu hoch bewertete Immobilienvermögen der Telekom beim Börsengang. Fazit: Vermittler, die heute noch offene Immobilienfondsanteile verkaufen, sollten einerseits sehr sorgfältig auf die Plausibilität des Zahlenmaterials achten und vielleicht ausnahmsweise auch mal den Rechenschaftsbericht des Fonds studieren. Andererseits sollte auf jeden Fall aus Haftungsgründen auf die möglichen Gefahren hingewiesen werden.
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Buchempfehlung (Gabor Steingart) | |||||||||||||||
Buchempfehlungen werden in unserem Newsletter wirklich die absolute Ausnahme bleiben. Dieses Buch aber sollte man gelesen haben. "Deutschland - Abstieg eines Superstars" lautet der Titel des Buches, dessen Lektüre zur Pflicht für alle Politiker (und am besten auch deren Wähler) gemacht werden sollte. Gabor Steingart, der Leiter des Spiegel-Hauptstadtbüros, rollt die wirtschaftliche Entwicklung des Wirtschaftsstandortes von der Weimarer Republik bis in die jüngste Vergangenheit auf. Nüchtern und emotionslos wird dabei auf jegliche Polemik verzichtet und ein Stil gewählt, der das Lesen dieses Buches auch für die Leser angenehm macht, die ansonsten eher einen Bogen um Sachbücher machen. Anhand konkreter Zahlen und Analysen wird dargestellt, wie und warum es zu Fehlentwicklungen kam und wie wir heute mehr denn je am "Energiekern" unserer Volkswirtschaft Raubbau betreiben. Dabei belässt es der Autor nicht dabei, den Zeigefinger drohend zu erheben. Vielmehr macht er im Schlusskapitel eine Reihe von Vorschlägen zur Besserung, die sich wie eine wirkliche Reform-Agenda lesen. Schade, dass es sich dabei - aller Nachvollziehbarkeit der Sinnhaftigkeit zum Trotz - eher um eine Utopie handeln dürfte, die daran scheitert, dass Regierung und Opposition in unserem Lande offensichtlich nicht annähernd das Format für eine wirkliche Wende zu einer umfassenden Reform unserer Wirtschafts- und Sozialsysteme haben. Ein sehr empfehlenswertes Buch für alle, die dafür oder dagegen sind. Denn vernünftige Grundlagen haben noch keiner Diskussion geschadet.
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Das immer wieder verwendbare Zitat | |||||||||||||||
Gute Aussichten sind
wertlos. |
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