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Nr. 11/2005 vom 15.11.2005

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Nachgerechnet: Verluste statt Steuern
Begegnung mit einem Nobel-Preisträger
AMIS: Insolvenz auf ganzer Linie
AECON-Musterdepots - schon wieder erholt!
Garantiefonds mit ungewissem Ende
LV-Garantiezins: 2,00% oder 2,25%?
Das immer wieder verwendbare Zitat (von Henry Ford)

 

Nachgerechnet: Verluste statt Steuern

Die starren Regelungen für den Schlussverkauf des Einzelhandels sind längst abgeschafft. In der Anlagebranche jedoch scheinen die Gesetzmäßigkeiten des Schlussverkaufs noch in Kraft zu sein. Droht eine Gesetzesänderung im Steuerrecht bestimmte Produktlinien des Anlagemarktes künftig schlechter zu stellen, so steigt deren Absatz alleine aus diesem Grund rapide an. Die Regierenden in Berlin haben gerade für einen weiteren Schlussverkauf gesorgt, nachdem die ursprünglich geplante Einführung der Verlustausgleichsbeschränkung durch einen neuen § 15b EStG zunächst im Bundesrat abgeschmettert wurde und der per Umlaufverfahren nur einstimmig mögliche Kabinettsbeschluss am Widerspruch von Jürgen Trittin scheiterte.

Dabei waren es erstaunlicherweise weniger die Bedenken eines Noch-Umweltministers, mit diesem Beschluss auch der Förderung regenerativer Energien den Garaus zu machen. Vielmehr lautete das Motiv, nicht auch die Fonds vom Vertrieb abzuschneiden, für die ein BaFin-geprüfter Prospekt bereits vorlag. Denn von guter demokratischer Umgangsform zeugt es nicht gerade, dass - wohlgemerkt ohne Beratung im Bundestag oder im Bundesrat - ein noch zu beschließendes Gesetz rückwirkend angewandt werden soll, so dass denjenigen, die auf Basis geltenden Gesetzes Investitionen (bspw. für Prospekt- und Vertriebsvorbereitung) getätigt haben, keine Zeit mehr bleibt, sich in irgendeiner Weise auf die neue Gesetzessituation einzustellen.

Nun verkündete der designierte Finanzminister Peer Steinbrück gar, dass die Gesetzesänderung in der ersten Kabinettssitzung wiederum mit Rückwirkung per 11.11.2005 beschlossen werden soll, was bereits von Juristen als klar verfassungswidrig klassifiziert wurde. Der Versuch dieses beispiellosen Hauruck-Gesetzgebungsverfahrens mag bezeichnend für den "frischen Wind der großen Koalition" sein. Aber vielleicht sollen Steinbrücks Ankündigungen auch nur dazu dienen, den weiteren Absatz von Steuerspar- und -stundungsmodellen drastisch einzuschränken, um dann die Wirkung des Gesetzes doch an den Termin des Kabinettsbeschlusses zu knüpfen.

Bemerkenswert ist auf jeden Fall, dass es ausgerechnet Jürgen Trittin war, der hier zunächst bremste und demokratisches Grundverständnis offenbarte, obwohl er die Pläne grundsätzlich begrüßt.

Soweit die eine Seite. Auf der anderen Seite kann man Anleger, die sich durch steuerliche Vorteile ködern lassen, oft nur beglückwünschen, wenn dem bunten Treiben der Anbieter per Verlustausgleichsbeschränkung Einhalt geboten wird. Denn wenn steuerliche Verluste entstehen, dann sind diese in der Regel nur dann sinnvoll, wenn sie mit späteren Gewinnen kompensiert werden können. Denn andernfalls führt die - je nach individueller Steuerprogression - entstehende Steuererstattung für jeden steuerlichen Verlust-Euro zu einer negativen Rendite in Höhe des verlorenen Euro vermindert um die Steuerersparnis hieraus.

Dies mag ein wenig abstrakt klingen und die Werbebotschaften scheinen diese einfach formulierte Gesetzmäßigkeit oft mit Leichtigkeit außer Kraft zu setzen. Wir wollen deshalb einmal an einem ganz konkreten Beispiel nachrechnen. Und da es ein Beispiel ist, welches durch viele andere ersetzbar wäre, macht es auch keinen Sinn, den Namen des Anbieters zu nennen (und die vielen anderen ungenannt zu lassen).

Natürlich haben wir eine Beteiligungsmöglichkeit ausgesucht, die mit unserem Metier zu tun hat. Anleger beteiligen sich an einer GbR, die ihrerseits das in der Gesellschaft angesammelte Kapital verwalten lässt. Dabei reicht die Palette der Angebote durchaus von Dachfonds bis hin zu individuellem Vermögensverwaltungskonzepten. Das Angebot klingt auf den ersten Blick verlockend:

Durch die Beteiligung an einer als gewerblich qualifizierten GbR mit Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungskosten in voller Höhe (sogar inkl. des Agios) als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln. Bei einer Steuerprogression von bspw. 40% fließen durch Verrechnung der abzugsfähigen Betriebsausgaben 42% des eingesetzten Kapitals als Steuererstattung zurück. In den Jahren 2014 und 2015 werden die Vermögensgegenstände der GbR veräußert und an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die gesamte Ausschüttung ist dann in voller Höhe zu versteuern.

Jedem Steuer-Hasser (und wer liebt schon Steuern, wenn er sie zahlen muss?) wird der Vorteil sofort sonnenklar: Mit der gestundeten Steuer kann im Rahmen der Vermögensverwaltung zehn Jahre lang gearbeitet werden. Erst dann ist die Steuer auf die Ausschüttungen fällig. Da muss man doch gar nicht erst den komplizierten Prospekt inkl. Vertragswerk durcharbeiten, denn diese Konstruktion kann doch nur von Vorteil sein. Oder etwa doch nicht? Wir haben nachgerechnet:

Würde man den Anlagebetrag von angenommen € 100.000 mit einem durchschnittlichen Wertzuwachs von jährlich 5,5% in einem moderat konservativen Mischfonds anlegen, so käme man (bei einem Agio von 5%, welches sich aber durch Wahl des richtigen Fonds durchaus auf 3% reduzieren lassen könnte) auf ein Ergebnis nach 10 Jahren in Höhe von € 170.814. Dem steht eine prognostizierte Gesamtausschüttung aus der GbR in Höhe von € 139.700 nach 10 Jahren gegenüber.

Die Differenz wird durch einmalige und laufende Kosten auf der Initiatorenseite (inkl. Vertrieb, Steuerberatung etc.) geschluckt.

Aber die Rechnung ist natürlich damit noch nicht zu Ende. Während der Direktanleger die Möglichkeit hat, den steuerpflichtigen Anteil seines Wertzuwachses im Rahmen des Sparerfreibetrages steuerfrei zu vereinnahmen, muss der GbR-Anleger den gesamten Veräußerungserlös versteuern. Bei 40%-iger Steuerbelastung bleibt eine saldierte Steuerbelastung in Höhe von € 13.880, welche das Ergebnis mindert.

Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass die Steuerlast des GbR-Anlegers am Ende entsteht, während er mit dem Steuerbescheid für das Investitionsjahr zunächst einmal einen Steuerrückfluss in Höhe von € 42.000 (= 40% von € 105.000) erhält. Würde er diesen Steuerrückfluss für die verbleibende Laufzeit wiederum zu jährlich 5,5% anlegen, könnte er den Ergebnisnachteil zwar ausgleichen. Im Gegenzug begibt er sich jedoch für 10 Jahre der Verfügungsmöglichkeit über 60% seiner Investitionssumme. Weiterhin hat er allenfalls im Rahmen der Gesellschafterversammlung eine Einflussmöglichkeit auf die Anlageform, während er als Direktanleger jederzeit den Fonds austauschen kann, wenn seine Erwartungen nicht erfüllt werden.

Per Saldo (und zugegebenermaßen stark simplifiziert) lässt sich festhalten, dass die vermeintlichen Vorteile aus der ansprechenden steuerlichen Gestaltung mehrheitlich nicht beim Anleger landen. Nutznießer sind vor allem Initiator und Vertrieb. Der Kunde, der in der Regel nicht nachrechnet, hat dafür seinen Steuerhass befriedigt. Vielleicht wäre es ihm das Ganze ja auch beim Nachrechnen wert. Die Frage ist jedoch, wie ein Staat auf die durch solche Modelle entstehenden Stundungseffekte reagieren soll und kann. Denn wenn bei dieser Beispielrechnung zunächst € 42.000 aus der Staatskasse abfließen, damit acht oder neun Jahre später € 55.880 an Steuereinnahmen realisiert werden können, dann könnte man auf die Idee kommen, dass es nicht alleine die Politiker sind, die für aktuelle "Hauruck-Maßnahmen" in die Verantwortung zu nehmen sind.

Denn letztlich holt sich der Staat das Geld, das er braucht, ohnehin. Oder wie erklärt es sich sonst, dass die eine Partei strikt eine "Reichensteuer" ablehnte, während die andere Partei ohne MWSt-Erhöhung auskommen wollte, beide Parteien aber dann gemeinsam sowohl MWSt-Erhöhung als auch Reichensteuer beschließen?

 



 Begegnung mit einem Nobel-Preisträger
 

Langer Pferdeschwanz und dunkelbrauner Zweireiher mit einer geschmackvollen Krawatte - sein stolzes Alter von 79 Jahren sieht man ihm nicht an. Und spätestens nach den ersten Sätzen ist man allenfalls geneigt, ihn auf Anfang 60 zu taxieren.

Auch wenn der Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften von Nobel selbst niemals gestiftet wurde - der von der schwedischen Regierung in Anlehnung an den Nobelpreis ausgeschriebene Staatspreis gilt allgemein als einem Nobelpreis gleichwertig. Vernon L. Smith hat ihn im Jahr 2002 verliehen bekommen, weil er nachgewiesen hat, dass Anlegerverhalten grundsätzlich sehr wenig mit Vernunft zu tun hat.

Dass Anleger oft, sogar meist, unvernünftig agieren, dürfte niemanden wirklich überraschen. Doch der wissenschaftlich fundierte Nachweis immer - auch gegen besseres Wissen - wiederkehrender Verhaltensmuster gelang niemandem auf so simple und vielleicht gerade deshalb so beeindruckende Art und Weise.

In seinem "Finanz-Labor" versammelte Smith immer wieder kleine Gruppen, die eine Börsensituation simulierten, bei der nur die Aktien eines einzigen Unternehmens gehandelt wurden. Die Teilnehmer kamen aus allen möglichen Gesellschaftsschichten und Berufen. Auch Börsen-Profis wie Aktien-Händler oder Fonds-Manager waren zahlreich unter den Teilnehmern vertreten.

Das Verblüffende am simulierten Börsenhandel war jedoch der Umstand, dass allen Teilnehmern zu jedem Zeitpunkt unmissverständlich klar war, wie hoch der tatsächliche fundamental gerechtfertigte Wert des Unternehmens - und damit seiner Aktien - war. Alle normalerweise die Börsenentwicklung beeinflussenden Faktoren wie Nachfrageentwicklung, Wechselkursveränderungen, politische Ereignisse oder Wirtschaftsprognosen etc. blieben völlig ausgeblendet. Unsicherheiten hinsichtlich der fairen Unternehmensbewertung gab es im Finanz-Labor von Vernon L. Smith einfach nicht.

Nun starteten die "Aktionäre" - meist in Gruppen von ca. 25 Teilnehmern - mit unterschiedlich hohem Aktien- und Cash-Bestand. Die Kurse wurden exakt nach Börsenvorbild durch Angebot und Nachfrage ermittelt. Quartalsdividenden wurden gezahlt und verminderten den Unternehmenswert und erhöhten den Cash-Bestand der Teilnehmer. Ziel war es natürlich, in der simulierten Phase von 15 Quartalen einen höchstmöglichen Profit einzufahren. Dabei war klar, dass die Aktie am Schluss der Versuchsreihe mit ihrem - wie gesagt bereits zum Beginn bekannten - Wert zu Buche stehen würde.

Natürlich sind sich alle Leser dieser Kurzbeschreibung darüber im Klaren, dass sie niemals in Versuchung geraten könnten, für eine Aktie, deren tatsächlicher Wert zweifelsfrei bekannt ist, mehr als eben diesen Wert zu zahlen. Was also soll dieser dämliche Versuch und wie um alles in der Welt ist es möglich, dafür als Preisträger in den Olymp der Wirtschaftswissenschaftler einzugehen?

Nun, dieser "dämliche Versuch" brachte ganz Erstaunliches an den Tag. Und dass es sich dabei nicht um ein eher zufälliges Ergebnis handelte, wurde durch die ständige Wiederholung des Versuchs mit wechselnden Teilnehmern vollkommen ausgeschlossen. In mehr als zwei Jahrzehnten wurden abertausende von Teilnehmern durchgeschleust. Und stets gab es die gleichen Verhaltensmuster, die sich auch völlig unabhängig von der Frage, ob die Teilnehmer in Anlagefragen vorgebildet oder völlig unbedarft waren, stets wieder einstellten.

Die sich offensichtlich auch in solch überschaubaren Gruppen einstellende Massenpsychose brachte die Teilnehmer dazu, den Aktienkurs innerhalb weniger simulierter Quartale auf durchschnittlich das Zweieinhalbfache des tatsächlichen Wertes zu treiben. Die Angst, dass andere an der Entwicklung verdienen und damit am Ende die Nase vorne haben könnten, trieb die Teilnehmer geradezu in eine beispiellose Hausse, der dann - wie könnte es anders sein - plötzliche Ernüchterung folgte. Und so kam es immer wieder und stereotyp zu einer Baisse, in welcher der Aktienkurs - Sie ahnen es schon - unter den tatsächlichen Wert fiel.

Wie kann es immer und immer wieder zu solchen Entwicklungen kommen? Wir sprachen mit einem erfolgreichen Fondsmanager, der seit mehr als 20 Jahren für das erfolgreiche Management eines europäischen Aktienfonds verantwortlich zeichnet. Auch er war im Finanz-Labor von Vernon L. Smith. Freimütig gab er zu, dass die gestellte Aufgabe, am Schluss der Veranstaltung mit möglichst hohem Profit zu glänzen, ihm wieder alle Vernunft gar keine andere Wahl zu lassen schien, als mitzulaufen.

Unspektakuläres Fazit dieser eindrucksvollen Begegnung: Natürlich ist klar, dass es keine Gewinner und keine Verlierer hätte geben können, wenn jeder zu jeder Zeit zum bekannten Wert der Aktie ge- und verkauft hätte. Auch dürfte klar sein, dass es in der Summe aller Teilnehmer keine Vermögensmehrung über die Wertentwicklung des Unternehmens hinaus gegeben haben kann. Während dieser Börsen-Session gab es also nichts als kräftige Umverteilung, denn natürlich gab es stets am Ende einen Sieger, eine Reihe von Gewinnern und spiegelbildlich dazu die Verlierer.

Behavioral Finance ist die Wissenschaft, die versucht, zu ergründen, wie man sich auf die Seite der Gewinner schlagen kann. Vernon L. Smith ist im wissenschaftlichen Beirat von LGT, der "fürstlichen Fondsgesellschaft" aus Liechtenstein. Das Patentrezept hat er noch nicht finden können. Doch fühlt er sich jung genug, um unermüdlich weiter zu forschen, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie unvernünftiges Verhalten der Anleger als Erfolgsfaktor für Vermögensanlagen genutzt werden könnte.

Wir danken auf jeden Fall LGT ganz herzlich, dass sie diese Begegnung ermöglicht hat.

 


  AMIS: Insolvenz auf ganzer Linie

Traurig aber wahr: Mit jedem Newsletter könnten wir unter der Überschrift "Wem oder was soll man denn noch trauen?" (vgl. Newsletter 02/2005)  ein neues Kapital hinzufügen. Dabei haben wir allerdings das Kapitel "AMIS" im Prinzip bereits im April (Newsletter 04/2005) geschrieben. Denn wer so fadenscheinig - falsch - argumentiert, sollte bereits jegliches Vertrauen verspielt. Viele Anfragen erreichten uns in der Folge dieser Berichterstattung. Guter Rat war allerdings in diesem Fall nicht teuer - er kam schlichtweg zu spät. Denn selbst wenn Kunden die Rückzahlung eingezahlter Gelder forderten, erhielten sie in der Regel seit inzwischen mehr als einem Jahr nicht mehr als eine Vertröstung auf baldige Klärung der Situation.

Diese Klärung ist nun eingetreten. Innerhalb weniger Tage folgte dem Insolvenzantrag der "AMIS Asset Management Investment Services AG" vom 02.11.2005 nun auch der Insolvenzantrag der "AMIS Financial Consulting AG". Für tausende von Anlegern auch in Deutschland bricht damit wieder einmal eine Welt zusammen, obwohl ihnen bereits seit längerem Böses schwante. Die Charakterisierung des Unternehmens auf der eigenen Homepage wirkt nun wie Hohn. Denn hier heißt es u. a.: "Kurze Entscheidungswege, unbürokratisches Handeln und maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sind daher charakteristisch für das Unternehmen." Dies zeigt einmal mehr, was platte Phrasen vieler Hochglanz-Imagebroschüren tatsächlich wert sind.

Merke: Wenn es gut klingt, heißt dies noch lange nicht, dass es auch gut ist!

Ob und wie viel für die betroffenen Anleger zu retten ist, steht aktuell noch nicht fest. Auch ist die Frage offen, ob die der deutschen Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entsprechende WPDLU GmbH für Schäden haften muss. Dies hätte für die rund 80 österreichischen Vermögensverwaltungsunternehmen gravierende Konsequenzen, denn sie müssten als Zwangsmitglieder mit bis zu 10% ihres jeweiligen Eigenkapitals haften, da die WPDLU GmbH über eine Kapitalausstattung von nur etwa € 70.000 verfügen soll.

Wem also kann man noch trauen? Wird es vielleicht zu jedem Fonds demnächst auch eine Rating-Kennziffer der Depotbank sowie ein Scoring der bei der jährlichen Prüfung durch die Finanzaufsicht festgestellten Beanstandungen geben müssen? Wohl eher nicht, denn es gibt zunehmend viele renommierte Master-KAG´s, bei denen junge Investment-Boutiquen mit guten Ideen ihre Fonds auflegen können. Denn anders als früher ist heute niemand mehr gezwungen, selbst als Kapitalanlagegesellschaft aufzutreten, um einen Investmentfonds aufzulegen.

 


AECON-Musterdepots - schon wieder erholt!

Der letzte Monat hatte es - wie der Oktober schon oft - in sich. Und vielleicht war es ganz gut so. Denn die diversen Gewitterfronten waren für viele Euphoriker, die in letzter Zeit verstärkt den Weg zurück an die Börse fanden, hoffentlich eine wirkungsvolle Erinnerung an die Tatsache, dass die Börse keine Einbahnstraße ist.

An den Börsen ging es innerhalb kurzer Zeit ordentlich nach unten. Am schlimmsten aber erwischte es die Märkte, die zuvor Anlegers Liebling waren: Russland verbuchte in der Spitze rund 16% Minus; in Indien waren es knapp 15%; europäische Standardwerte verloren durchschnittlich bis zu 6,5%, während der amerikanische Leitindex lediglich um 4,6% korrigierte.

Aber auch die Rentenmärkte mussten Federn lassen: Der europäische Rentenmarkt verzeichnete den stärksten Einbruch seit 2003 und in den USA wurden erneut die Leitzinsen erhöht und gleichzeitig beschleunigte sich die Inflation. Der ohnehin enge Markt für Genussscheine meldete gar den schlechtesten Monat seit Februar 1994.

All diese Meldungen wären vielleicht Grund zur Sorge, wenn nicht inzwischen die Märkte deutlich wieder nach oben korrigiert hätten. Ein großer Teil der Rückgänge wurde nämlich wieder aufgeholt, einerseits, weil genügend Liquidität im Markt ist und andererseits, weil das Anlegervertrauen noch in robuster Verfassung ist - was auch immer Vernon L. Smith (vgl. oben) zu solchen Erklärungen zu sagen hätte.

Und während die von uns eingeführte "Ergebnis-Volatilität" (linke Grafik zum Vergrößern anklicken) per 01.11.2005 noch einen deutlichen Knick nach unten aufwies, sind die Werte aufgrund der zwischenzeitlichen Korrektur nach oben wieder ein wenig angestiegen (siehe auch die aktuellen Werte in der nachfolgenden Tabelle).

Hier der aktuelle Stand der Ergebnisse per 15.11.2005 (und zum Vergleich die Entwicklung von EuroStoxx 50 und REX):
 

Start: 01.07.04 mit je € 100.000 Kapitalstand per 15.11.05 (Veränd. gegen 19.10.05) annualisierte Rendite seit 01.07.04
Konservativ € 106.442,63 (+ 802,35) 4,75%
Ausgewogen € 115.763,24 (+ 1.523,79) 11,68%
Wachstum € 125.301,48 (+ 2.800,55) 18,06%

Also alles wieder im Lot? Wir bleiben erst mal skeptisch, zumal die globale Entwicklung u. a. auch von der Stärke der US-Währung mitbestimmt wird, die aufgrund ihrer enormen Defizit-Situation an verschiedenen Fronten sicherlich dauerhaft nicht haltbar sein dürfte. Ziehen die Leitzinsen demnächst auch in Europa an, dürfte der aktuelle Wertzuwachs des US Dollars schnell wieder abgebaut werden. All das macht uns jedoch wenig Angst, zumal unser Musterdepot "Wachstum" aktuell ungefähr das Doppelte der angestrebten jährlichen Rendite ausweisen kann.

 


Garantiefonds mit ungewissem Ende

Sicher wird es keinen überraschen, dass die Ablaufleistung eines Garantiefonds ungewiss ist. Schließlich ist es das Wesen eines Garantiefonds, nach unten abzusichern und nach oben Chancen zu erschließen. Dabei kann die Absicherung allerdings sehr unterschiedlich aussehen und Anlageinteressenten sind gut beraten, sich die Bedingungen genau anzusehen. Denn "Garantiefonds" heißt noch lange nicht, dass der Kapitaleinsatz (mit oder ohne Agio) gesichert ist. Es gibt auch Garantiefonds, bei denen ein gewisser Prozentsatz des eingesetzten Kapitals oder auch eines zwischenzeitlich erreichten Höchststandes abgesichert wird.

Was aber unbedarfte Anleger wohl eher selten annehmen, ist die Möglichkeit, mit einem Garantiefonds auch Verluste in ungewisser Höhe zu erleiden.

Ende letzter Woche endete die Laufzeit des sechs Jahre zuvor aufgelegten "FI Lux SchmidtBank Vision 2005". Anleger mit der Vision, mit diesen Fonds innerhalb von sechs Jahren ordentlich Geld auf sicherer Basis zu erzielen, wurden deutlich enttäuscht, wie der Blick auf die Grafik (zum Vergrößern bitte anklicken) zeigt. Denn die "Garantie" sicherte nur die ersten 20% Verlust ab. 

Um diese ersten 20% Verlust aufs Laufzeitende abzusichern, war es dem Fonds erlaubt, Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Indices zu kaufen und zu verkaufen. Im Prospekt selbst ist zwar expressis verbis von "Garantie" keine Rede, aber natürlich konnte sich im November 1999 nun wirklich kein Anleger vorstellen, dass die Märkte, in die investiert wurde (EuroStoxx, Neuer Markt und ausgesuchte Internetwerte), innerhalb von sechs Jahren um mehr als 20% fallen könnten. Und da sich auch die "Berater" (Vermittler) dies wohl nicht vorstellen konnten, hielten sie es möglicherweise auch nicht für angebracht, Kunden auf die - wie sich gezeigt hat - nicht unerheblichen Verlustmöglichkeiten hinzuweisen. Immerhin haben die Kunden gegenüber einer reinen Festgeldanlage zu jährlich 4,5% Zinsen (die hätte es 1999 auf die Laufzeit von sechs Jahren allemal gegeben) rund 25% Verlust eingefahren.

Der Prospekt ist natürlich korrekt formuliert und wer kann schon was dafür, wenn Anleger ihn nicht verstehen (oder vielleicht gar nicht ausgehändigt bekamen, obwohl sie natürlich den Empfang durch ihre Unterschrift bestätigten?). So liegt es dann im Zweifelsfall am Anleger selbst, wenn er fälschlicherweise verstanden hat, dass sein Kapitaleinsatz garantiert sei.

Wenngleich DWS nicht für die Konzeption des Fonds zuständig war, so handelte es sich doch um einen bei DWS aufgelegten Fonds. Ob die Anleger des "FI Lux SchmidtBank Vision 2005" DWS ebenfalls zur besten Fondsgesellschaft Deutschlands gewählt hätten, wird jedoch wohl nie geklärt werden können. 

Fazit: Wer als Anleger Garantien will, sollte sich nicht nur von der Qualität des Garantiegebers sondern auch von der Werthaltigkeit der Formulierung der Garantie überzeugen. Im Zweifelsfall gilt: Finger weg von Angeboten mit unverständlichen Formulierungen. Denn wer Sicherheit will, der möchte Klarheit darüber haben, dass seinem Kapital zumindest nichts passieren kann. Ungewisser Profit gerne, jedoch bitte keine ungewissen Verluste!

 

LV-Garantiezins: 2,00% oder 2,25%?

Der Beschluss über die Änderung des Garantiezinses fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Anders als vielfach vermutet, ist der Garantiezins keine Mindestgrenze für die Garantien, die Lebensversicherungsunternehmen für Ihre Policen geben müssen, sondern vielmehr ein "Höchstrechnungszins". Faktisch ist es natürlich so, dass kein Versicherungsunternehmen eine Chance hätte, einen Tarif zu platzieren, dessen Garantie unterhalb des aktuellen Höchstrechnungszinses liegt.

Die Empfehlung für eine Änderung des Höchstrechnungszinses erhält das Bundesfinanzministerium von der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung). Eine solche Empfehlung wurde zuletzt am 21.10.2005 gegeben. Zuvor wurde hinter den Kulissen gerungen, ob die Empfehlung 2,00% oder 2,25% (nach zuletzt 2,75%) lauten solle.

Wie kommt eigentlich eine solche Empfehlung zustande? Allgemein wird angenommen, es ginge darum, den Höchstrechnungszins der Leistungsfähigkeit der Versicherungsunternehmen anzupassen. Tatsächlich basiert die Empfehlung der DAV jedoch auf der Zinsentwicklung von Euro-Staatsanleihen der vergangenen 10 Jahre sowie einer Prognose für die absehbare Zukunft. Die Empfehlung für den Höchstrechnungszins liegt dann bei etwa 60% dieser Prognose. Stellt sich die Frage, warum das Bundesfinanzministerium eine Empfehlung der DAV braucht. Denn wie sich Euro-Staatsanleihen in den vergangenen 10 Jahren rentiert haben, ist bekannt und die Prognose sollte doch das für Emissionen zuständige Bundesfinanzministerium mindestens so treffsicher abgeben können wie die DAV.

Aber es spielen eben noch ganz andere Interessen mit. Bei einem Absinken des Höchstrechnungszinses auf 2% lägen bei 12-jährigen Laufzeiten die garantierten Ablaufleistungen unter den eingezahlten Prämien. Je nach Tarif wären bei einigen Gesellschaften sogar Verträge mit deutlich längeren Laufzeiten davon betroffen. Dies liegt daran, dass nur der Sparanteil verzinst wird. Und der liegt nun mal bei den meisten Gesellschaften nur zwischen 70% und 80% der Prämienzahlungen. Also lautete die Empfehlung - möglicherweise aus reinen Opportunitätsgründen - diesmal noch auf 2,25%. Insider sind sich sicher, dass früher oder später auch auf 2,00% anzupassen sei.

Ob Versicherungsinteressenten es dann noch verstehen, dass der "Garantiezins" gesenkt wird, wenn die Zinsen vielleicht schon wieder deutlich steigen, ist fraglich. Aber so viele Interessenten scheint es ja gar nicht mehr zu geben, wenn man sich die deutlich schärfer als erwartet eingebrochenen Absatzzahlen einmal anschaut. Es steht kaum zu erwarten, dass sich ein klar denkender Mensch für eine Kapitallebensversicherung entscheidet, wenn er - was natürlich oft nicht der Fall ist - objektiv dahingehend beraten wird, dass eine Risikolebensversicherung deutlich günstiger ist und dass schon mit einem annähernd risikofreien Geldmarktfonds die Zinserträge steigen, wenn das Zinsniveau steigt (mal abgesehen davon, dass bei einem Anlagehorizont von mindestens 12 Jahren vielleicht auch noch etwas Dynamischeres als ein Geldmarktfonds in Frage kommt).

 

Das immer wieder verwendbare Zitat

Ein Idealist ist ein Mensch, der anderen Menschen
dazu verhilft, zu Wohlstand zu gelangen.

(Henry Ford, amerikanischer Industrieller, 1863 - 1947)
 


Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg bei Ihren Dispositionen und verbleiben vorerst
mit freundlichen Grüßen
AECON Fondsmarketing GmbH
Ihr Investment-Provider

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